Geräteerkennung

Bequem und sicher anmelden

Geräteerkennung

Bequem und sicher anmelden

Künftig benötigen Sie für den Login zum Online-Banking in der Internet-Filiale eine Freigabe per chipTAN oder in der S-pushTAN-App oder Sie speichern häufig genutzte Geräte als bekannt.

Vorteile

Ihre Vorteile im Überblick

  • Ihre Online-Banking-Zugangs­daten sind der Schlüssel zu Ihrem Online-Banking. Sollten Ihre Zugangs­daten in die falschen Hände geraten sein, können diese nicht mehr so einfach für die Anmeldung in der Internet-Filiale verwendet werden.
  • Die von Ihnen häufig genutzten Geräte können Sie mit Bestätigung durch eine Freigabe als vertrauenswürdig speichern und diese dann auch ohne zusätzliche Freigabe bei künftigen Anmeldungen nutzen.
So geht's

So geht's

Bei der Anmeldung zum Online-Banking haben Sie zukünftig die Wahl, ob Sie das genutzte Gerät speichern möchten.

Wenn Sie eine Anmeldung mit einem unbekannten Gerät durchführen, müssen Sie zusätzlich zur Eingabe von Anmeldenamen und Online-Banking-PIN künftig immer eine Freigabe mit chipTAN beziehungsweise der S-pushTAN-App vornehmen. Dies macht das Online-Banking für Sie noch sicherer. Wenn Sie sich mit einem vorab gespeicherten Gerät anmelden, wird dies erkannt und Sie können sich weiterhin bequem mit Anmelde­namen und Online-Banking-PIN anmelden.

Übergangsphase 07. März - 09. Mai 2023

Bei Anmeldung im Online-Banking wird Ihnen der unten stehende Hinweis angezeigt, der Ihnen die Möglichkeit gibt, Ihr Gerät als vertrauenswürdig zu speichern. Das Gerät kann danach auch ohne Freigabe bei künftigen Anmeldungen genutzt werden.

Erst nach der Einführungsphase, also ab dem 09. Mai 2023, wird die zusätzliche TAN-Freigabe bei der Anmeldung erforderlich. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Anmeldung im Online-Banking wie gewohnt nur mit Anmeldenamen und PIN.

Aktivphase ab 09. Mai 2023

Sie entscheiden zukünftig bei der Anmeldung, ob Sie das genutzte Gerät speichern und sich mit diesem ohne die zusätzliche Freigabe anmelden wollen.

Nach Klick auf [Weiter] prüft die Anwendung, ob das Gerät bereits bekannt ist und als vertrauenswürdig gespeichert wurde. In diesem Szenario ist das Gerät noch nicht hinterlegt. Die Maske zur Eingabe der Online-Banking-PIN wird angezeigt. Hinzu kommt ein Schalter (sogenannter Toggle-Switch) über den Sie das erkannte Gerät speichern können.

Künftig erkennen Sie bei der Anmeldung auch, dass Sie auf einem wiedererkannten, gespeicherten Gerät aktiv sind.

Wichtige Voraussetzung: Einsatz von Cookies

Die erfolgreiche Wieder­erkennung von bereits hinterlegten Geräten setzt voraus, dass Sie Cookies im Browser zulassen. Auch nach Löschen der Cookies oder Nutzung eines anderen Browsers kann das Gerät nicht wieder­erkannt werden. In diesem Fall ist bei Anmeldung eine erneute Freigabe erforderlich.

FAQ

FAQ

Wofür brauche ich die Geräteerkennung?

Um die Sicherheit im Online-Banking zu erhöhen wird künftig bei der Anmeldung entweder die Nutzung eines wieder­erkannten, von Ihnen gespeicherten Gerätes erwartet oder die Bestätigung der Anmeldung mittels Freigabe erforderlich.

So wird es Betrügerinnen und Betrügern beispielsweise erschwert, sich mit ergaunerten Zugangs­daten in Ihrem Online-Banking anzumelden.

Was genau ist die Geräteerkennung?

Um Ihnen eine Nutzung des Online-Bankings auch ohne die Bestätigung mittels Freigabe bei jedem Login zu ermöglichen, prüft unser Online-Banking, mit welchem Gerät beziehungsweise Browser Sie sich anmelden. Haben Sie dieses Gerät bereits als vertrauenswürdig gespeichert, genügt für die Anmeldung weiterhin der Anmeldename und die Online-Banking-PIN.

Muss ich die Geräteerkennung nutzen?

Nein, die Geräte­erkennung ist nicht verpflichtend. Für die Anmeldung mit einem unbekannten Gerät ist jedoch die zusätzliche TAN-Freigabe über chipTAN oder die S-pushTAN-App erforderlich

Warum wird mein Gerät nicht wiedererkannt, obwohl ich es bereits gespeichert habe?

Wahrscheinlich ist im Browser die Verwendung von Cookies deaktiviert. Nach Aktivierung sollte das Problem behoben sein.

Manche Browser sind so eingestellt, dass sie beim Beenden automatisch alle Cookies löschen. Manchmal übernimmt diese Aufgabe auch eine Anti-Viren-Software oder ein Browser-Plugin, dass Sie eventuell verwenden. Stellen Sie bitte sicher, dass die Cookies im Online-Banking verwendet werden können.

In welchen Fällen ist eine TAN-Eingabe beziehungsweise Freigabe erforderlich?

Auch wenn Sie ein Gerät als vertrauenswürdig gespeichert haben, wird in folgenden Fällen beim Online-Banking Login zusätzlich eine TAN beziehungsweise die Freigabe in der S-pushTAN-App benötigt:

  • Die gesetzlich verpflichtende "regelmäßige Bestätigung des Online-Zugangs" im Rahmen der EU-Zahlungsdienste­richtlinie (PSD2) ändert sich dadurch nicht. In diesem Fall wird auch zukünftig nach Ablauf eines gewissen Zeitraums, die erneute Freigabe erforderlich.
  • Sie haben in Ihrem Browser eingestellt, dass nach jedem Schließen alle Cookies gelöscht werden.
  • Sie nutzen einen privaten Surfmodus in Ihrem Browser.
  • Sie nutzen weitere Software, Firewalls oder Browser-Plug-Ins, welche bestimmte Funktionen im Browser blockieren.
  • Bei manchen Viren­scannern (zum Beispiel Kaspersky) müssen gegebenenfalls entsprechende Ausnahmen angelegt werden.
  • Sie verwenden ein neues, bisher unbekanntes Gerät (zum Beispiel: neues Notebook oder neues Tablet) oder einen neuen Browser.
Wo kann ich gespeicherte Geräte verwalten beziehungsweise löschen?

Rufen Sie in den Einstellungen den Punkt "Sicherheit&TAN-Verfahren" auf. Über die Geräteverwaltung sehen Sie alle Ihre gespeicherten Geräte und können diese namentlich benennen oder auch löschen.