Es gilt ein Sollzinssatz für den Dispositionskredit von 12,75 % p.a. und ein Sollzinssatz für die geduldete Kontoüberziehung von 12,75 % p.a., jeweils für die Zeit und Höhe der Nutzung bei vierteljährlicher Abrechnung.
Die Anpassung des Sollzinssatzes richtet sich nach einer Veränderung des folgenden Referenzzinssatzes: Effektivzinssätze Banken/DE/Neugeschäft/Revolvierende Kredite und Überziehungskredite an private Haushalte gemäß Statistik der Bundesbank bezeichnet mit BBK01.SUD112. Bei der Festsetzung des Zinssatzes wird jeweils auf 0,25%-Stufen kaufmännisch gerundet. (Bezeichnung des Referenzzinssatzes gemäß § 492 Abs. 7 BGB).
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