Jeder Bausparer ist Teil der Spargemeinschaft. Nach dem Abschluss Ihres Bausparvertrages zahlen Sie in einen gemeinsamen Topf ein, während andere Bausparer bereits ein Darlehen aus dem Topf bekommen haben. Durch Ihre Sparleistungen sichern Sie sich Ihren späteren Darlehensanspruch. Realisieren Sie Ihren Traum vom Eigenheim schnell und günstig.
LBS-Finanzierer |
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Sparphase |
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Bausparsumme | ab 50.000 Euro |
Grundverzinsung | 0,01 % p.a. |
Bonus | - |
Kontoführung p.a. | 18 Euro* |
* Wird bis einschließlich zum 15. Lebensjahr erstattet.
Abschlussgebühr | 1,6 % der Bausparsumme |
Mindestsparguthaben | 30 % der Bausparsumme |
Mindestsparzeit | 18 Monate |
Mindestbewertungszahl | 170 |
Regelsparrate | 3 ‰ |
Darlehensphase |
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Sollzins p.a. | 1,75 - 1,95 % |
Effektiver Jahreszins** | 2,00 - 2,06 % |
Zins- und Tilgungsbeitrag | 3 - 7 ‰ |
LBS-WohnRiester zertifiziert | Ja |
** Angabe gemäß PAngV, der Wert kann sich aufgrund gegebenenfalls anfallender Grundschuldeintragungskosten erhöhen.
Der Tarif LBS-Finanzierer hat einen sehr günstigen Darlehenszins und einen niedrigen Zins- und Tilgungsbeitrag. Dieser Tarif passt zu Ihnen, wenn Sie bereits einen konkreten Eigentumswunsch haben.
Nein. Der Regelsparbeitrag gibt Ihnen eine Orientierungshilfe. In Beispielrechnungen wird der Regelsparbeitrag verwendet, um zu bestimmen, wann Ihr Bausparvertrag voraussichtlich zugeteilt wird.
Die Bausparsumme ist der Betrag, über den Sie Ihren Bausparvertrag abgeschlossen haben. Die Summe setzt sich aus Ihrer Sparleistung und Ihrem Darlehensbetrag zusammen. Nach der Bausparsumme richtet sich auch
der Regelsparbeitrag und die Höhe der Tilgungsraten.
Ihr Guthaben berechnet sich aus Ihren persönlichen Einzahlungen und den gutgeschriebenen Zinsen. Wenn Sie sich die vermögenswirksamen Leistungen und die Wohnungsbauprämie gesichert haben, zählen diese Prämien auch zu Ihrem Bausparguthaben.
Nein. Denken Sie aber daran, dass Sie die staatlichen Förderungen verlieren, wenn Sie Ihr Guthaben nicht wohnwirtschaftlich verwenden. Für Vertragsabschlüsse vor 2009 ist die Förderung nach einer 7-jährigen Sperrfrist nicht mehr zweckgebunden.
Bewertungszahl garantiert eine möglichst gerechte Zuteilung. Für jeden Bausparvertrag wird monatlich eine Bewertungszahl für die kommende Zuteilungsperiode aus den Sparleistungen, angefallenen Zinsen sowie der
Laufzeit Ihres Vertrages berechnet. Die Berechnung der Mindestbewertungszahl ist tarifabhängig. Derzeit beträgt diese für alle aktuellen Tarife 170 Punkte.
Für alle LBS-Tarife ist die Mindestsparzeit 18 Monate. Dies ist der Zeitraum, der zwischen Abschluss und frühest möglicher Zuteilung liegt.
Ist Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif, erhalten Sie rechtzeitig eine schriftliche Mitteilung mit einem Zuteilungsangebot. Dann können Sie sich entscheiden, ob Sie das Darlehen in Anspruch nehmen, sich das Guthaben auszahlen oder den Vertrag einfach weiter laufen lassen.
Das Bauspardarlehen können Sie beantragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Dazu benötigen Sie noch eine Mindestansparung. Die reguläre Mindestansparung liegt bei 30 % der Bausparsumme.
Sie können Ihren Bausparvertrag jederzeit kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
Bei vorzeitiger Auszahlung mit Unterschreitung der Kündigungsfrist wird ein Entgelt - zur Zeit täglich 0,023% vom Bausparguthaben (ohne Bonus und Zinsen des laufenden Jahres) - erhoben.
Nein, Sie können nicht in einen anderen Tarif wechseln. Allerdings haben Sie die Möglichkeit vor Beginn der Darlehensphase einmalig zwischen fünf verschiedenen Tilgungsvarianten zu wählen. So passen Sie die Finanzierung Ihren finanziellen Verhältnissen an. Ihr Kundenbetreuer berät Sie gerne und nimmt die Umstellung für Sie vor.
Die Kontoführung für Ihren Bausparvertrag beträgt 18 Euro pro Jahr in der Sparphase. Im ersten Jahr erfolgt die Abrechnung jeweils zum Quartal. Darin enthalten sind zum Beispiel alle Vertragsänderungen und Kontoauszüge. Bis einschließlich zum 15. Lebensjahr wird die Kontoführung erstattet.
Sie haben die Möglichkeit, die LBS-Tarife Finanzierer, Modernisierer und Starter auch als LBS-WohnRiester-Vertrag abzuschließen. Dadurch haben Sie Anspruch auf die staatliche Riesterförderung. Diese Förderung erhalten Sie, wenn der Vertrag als riesterzertifiziert gilt. Welche Anlageprodukte gefördert werden, entscheidet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach dem Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen.
Die Preisabgabenverordnung (PAngV) schreibt vor, dass die vollständigen Endpreise in den einzelnen Angeboten und in der Werbung angegeben werden müssen. Handelt es sich dabei um ein Darlehen, muss der Effektivzins für den Kunden ersichtlich sein.