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Unsere BLZ & BIC
BLZ26951311
BICNOLADE21GFW

Mo. bis Fr. 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Überblick

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Vorteile

  • Höhe des Tagesgeldes individuell vereinbar
  • Für gesetzlich Versicherte und Selbständige
  • Zahlung ab dem 43. Krankheitstag
  • Leistung solange Sie arbeitsunfähig sind

Tipp Ihrer Sparkasse

Kombinieren Sie die Kranken-Tagegeldversicherung mit anderen Versicherungen, um den besten Schutz zu genießen.

Vertragspartner: VGH Versicherungen, Provinzial Krankenversicherung Hannover AG, Schiffgraben 4, 30159 Hannover

Details

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Kranken-Tagegeldversicherung

Sichern Sie sich finanziell ab. Lediglich sechs Wochen Lohnfortzahlung stehen Ihnen als gesetzlich Versichertem zu. Mit einem
Kranken-Tagegeld können Sie Ihren Lebensstandard auch bei längeren Auszeiten halten.

Fragen und Antworten

Wer kann die Krankenhaus-Tagegeldversicherung abschließen?

Die Kranken-Tagegeldversicherung können alle Sozialversicherungspflichtigen und Selbstständige abschließen.

Gibt es Wartezeiten?

Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate.

Kann mein Antrag von der Versicherungsgesellschaft abgelehnt werden?

Ja, wenn dafür gesundheitliche Gründe vorliegen.

Welche Leistungen enthält die Kranken-Tagegeldversicherung?

Im Krankheitsfall erhalten Sie von der Versicherungsgesellschaft ab dem 43. Krankheitstag ein vorher vereinbartes Kranken-Tagegeld. Dieses kann zwischen 5,10 Euro und 15 Euro liegen. Maximal jedoch können Sie 90% Ihres Nettoeinkommens oder 70% Ihres Bruttoeinkommens absichern. Mit diesem können Sie eventuelle Einkommensausfälle ausgleichen.

Kann ich Leistungen dazubuchen?

Zur Kranken-Tagegeldversicherung können Sie keine Leistungen dazubuchen. Möchten Sie Ihren Versicherungsschutz noch weiter optimieren, beraten Sie unsere Kundenbetreuer gerne zu passenden Versicherungstarifen.

Benötige ich vor Abschluss eine Gesundheitsprüfung von meinem Hausarzt?

Nein. Die Kranken-Tagegeldversicherung können Sie ohne vorherige Gesundheitsprüfung abschließen. Sie müssen lediglich die Gesundheitsfragen im Antrag beantworten.

Wie sieht mein Kündigungsrecht aus?

Die Mindestlaufzeit der Kranken-Tagegeldversicherung beträgt zwei Jahre. Danach haben Sie die Möglichkeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen.

Wird das Kranken-Tagegeld weiterbezahlt, wenn ich durch die Krankheit nur noch vermindert arbeitsfähig bin?

Nein. Sie erhalten das Kranken-Tagegeld nur, während Sie arbeitsunfähig sind.

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