Als Online-Banking-Nutzer der Sparkasse können Sie das Elektronische Postfach sofort und kostenlos nutzen. Speichern Sie alle Informationen dauerhaft auf Ihrem PC oder drucken Sie diese bei Bedarf aus.
Aktivieren Sie am besten gleich Ihr Elektronisches Postfach und probieren es aus.
Entscheiden Sie selbst, welche der Funktionen des Elektronischen Postfachs Sie nutzen möchten:
Allen Online-Banking-Nutzern steht das Elektronisches Postfach kostenfrei zur Verfügung. Melden Sie sich im Online-Banking mit Ihren Zugangsdaten an. Dort finden Sie unter dem Menüpunkt Postfach die Postfach-Einstellung. Auf dieser Übersicht schalten Sie die gewünschten Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen und Depotabrechnungen sowie Deka-Konten frei.
Um das Elektronisches Postfach zu nutzen, benötigen Sie einen Online-Banking-Zugang. Diesen beantragen Sie bequem online oder bei Ihrem Kundenbetreuer.
Um das Elektronisches Postfach zu nutzen, benötigen Sie neben einem Online-Banking-Zugang einen internetfähigen Computer. Möchten Sie Ihre Kontoauszüge und andere Dokumente im elektronischen Postfach abrufen, benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader. Mit diesem können Sie die eingestellten Dokumente öffnen und lesen.
Ja. In der App Sparkasse wird eine direkte Webview-Verbindung mit Ihrem Online-Banking geschaffen. Sie greifen somit auf die Webseite der Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg und auf Ihr Elektronisches Postfach zu. Dort können Sie wie gewohnt Nachrichten und Dokumente lesen sowie lokal auf Ihrem Rechner speichern.
Über neue Nachrichten in Ihrem Postfach werden Sie auf der Startseite Ihres Online-Bankings informiert. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich per E-Mail über den Eingang neuer Nachrichten informieren zu lassen. Dieser Service ist für Sie kostenfrei.
Die hinterlegte E-Mail-Adresse für Postfachnachrichten ändern Sie bequem online. In den Postfach Einstellungen werden Ihnen Ihre bereits hinterlegten E-Mail-Adressen angezeigt. Sie haben die Möglichkeit bestehende E-Mail-Adressen zu ändern und neue hinzuzufügen. Haben Sie noch keine E-Mail-Adresse hinterlegt, fügen Sie über „Neue E-Mail hinterlegen“ Ihre Adresse hinzu. Ihren Auftrag bestätigen Sie mit einer TAN.
Das Elektronisches Postfach bietet Ihnen die Möglichkeit, Kontoauszüge von folgenden Konten und Produkten elektronisch zu erhalten:
Ihre Girokontoauszüge werden Ihnen automatisch zum 01. des Monats im Elektronischen Postfach zur Verfügung gestellt.
Nein, wenn Sie sich für den Elektronischen Kontoauszug entschieden haben, erhalten Sie keine Auszüge mehr am Kontoauszugsdrucker.
Die Elektronischen Kontoauszüge stehen Ihnen als PDF-Dokumente dauerhaft zur Verfügung. Möchten Sie diese nicht mehr in Ihrem Postfach sehen, laden Sie Ihre Kontoauszüge herunter und löschen Sie diese anschließend aus der Postfach-Übersicht.
Ja, Sie können den Elektronischen Kontoauszug für ein Geschäftskonto nutzen. Allerdings liegt die steuerliche Anerkennung des Elektronischen Kontoauszuges derzeit noch im Ermessen des jeweiligen Finanzamtes. Buchführungspflichtigen Steuerzahlern raten wir vorher mit dem Finanzamt zu klären, ob auf papiergebundene Kontoauszüge verzichtet werden kann.
Ja, die Kontoauszüge werden dann auf das Elektronische Postfach umgestellt. Die Mitkontoinhaber erhalten am Kontoauszugsdrucker keine Auszüge mehr. Sie können sich jedoch auch für das Elektronische Postfach anmelden. Anschließend erhalten die Mitkontoinhaber die Auszüge ebenfalls elektronisch.
Ja, die Kontoauszüge werden dann auf das Elektronisches Postfach umgestellt. Die Kontobevollmächtigten erhalten am Kontoauszugsdrucker keine Auszüge mehr. Sie können sich jedoch auch für das Elektronische Postfach anmelden. Anschließend erhalten die Kontobevollmächtigten die Auszüge ebenfalls elektronisch.
Als Privatperson können Sie den Elektronischen Kontoauszug als Nachweis gegenüber dem Finanzamt nutzen. Buchführungspflichtigen Steuerzahlern raten wir vorher mit dem Finanzamt zu klären, ob auf papiergebundene Kontoauszüge verzichtet werden kann.
Wenn Sie bisher Ihre Abrechnungen per Post erhalten haben, so bekommen Sie bereits Ihre nächste Abrechnung im Online-Banking. Wenn Sie bisher Ihre Abrechnung per Kontoauszugsdrucker bezogen haben, erhalten Sie zunächst eine Papierabrechnung, erst die darauf folgende Abrechnung erhalten Sie im Online-Banking.
Ja, wenn Sie Ihr Depot für das Elektronisches Postfach freigeschaltet haben, erhalten Sie dort Ihre Depot-Jahresauszüge und Wertpapierabrechnungen.
Auch Ihre DekaBank Depot-Jahresauszüge und Wertpapierabrechnungen werden ins Elektronisches Postfach eingestellt, wenn Sie es dafür freigeschaltet haben.
Die Abrechnung für Kreditkarten, Depot und/oder Deka sind unbegrenzt in Ihrem Postfach gespeichert. Sie können die Abrechnungen jederzeit lokal speichern und aus Ihrem Elektronischen Postfach löschen.
Nein. Persönliche Nachrichten von Ihrem Kundenbetreuer werden nur Ihnen angezeigt.
Über den Menüpunkt „Nachricht schreiben“ senden Sie Ihrem Kundenbetreuer Nachrichten. Sie haben auch die Möglichkeit Dokumente zu versenden. Eine Datei senden Sie bequem als Anhang an Ihre Nachricht an Ihren Kundenbetreuer. Dieser kann Ihnen ebenfalls Dokumente auf diesem Weg sicher zukommen lassen. Dadurch, dass Sie sich in der gesicherten Umgebung Ihres Online-Bankings befinden, kann – anders als bei einer E-Mail – niemand außerhalb der Sparkasse auf Ihre Nachrichten ungewollt zugreifen.
Zugriff auf Ihre Nachrichten hat Ihr persönlicher Kundenbetreuer oder dessen Vertreter. Dadurch, dass Sie sich in der gesicherten Umgebung Ihres Online-Bankings befinden, kann – anders als bei einer E-Mail - kein Dritter auf Ihre Nachrichten ungewollt zugreifen.
Die Nachrichten im Elektronischen Postfach werden innerhalb des Sparkassennetzwerkes verschickt. Auf diese Weise befinden sich Ihre Nachrichten in einer gesicherten Umgebung. Somit kann – anders als bei einer E-Mail - niemand außerhalb der Sparkasse auf Ihre Nachrichten ungewollt zugreifen. Auf diese Weise bleiben Ihre Daten geschützt.
Ihr Kundenbetreuer gibt die Anzeigedauer vor. Diese wird Ihnen hinter der Nachricht angezeigt. Sie können die Nachricht auch jederzeit selbst vor dem Ablauf löschen.
* Sofern Sie der Buchführungspflicht unterliegen, erkundigen Sie sich zuvor bei Ihrem Finanzamt, ob es den elektronischen Kontoauszug steuerrechtlich anerkennt.