Online-Services für Bescheingungen
Mit unseren Bescheinigungsservices schnell und bequem Ihre gewünschte Bescheinigung beantragen und direkt in Ihrem Elektronischen Postfach aufrufen.
Steuerbescheinigung
Mit der Steuerbescheinigung lassen sich Kapitalerträge einer Person oder eines Konto nachweisen. Das Original ist grundsätzlich entgeltfrei. Bei der optionalen Erstellung einer Ersatz-Steuerbescheinigung können Kosten entstehen.
BAföG-Bestätigung
Bei der BAföG-Bestätigung werden die Kontostände aller Konten zu einem zuvor festgelegten Stichtag bestätigt. Darüber hinaus werden alle Umsätze mit einer Mindesthöhe von 1.000 Euro der vergangenen 6 Monate vor dem ausgewählten Stichtag bestätigt.
Saldenbestätigung
Mit der Saldenbestätigung können Sie die Kontostände ausgewählter Konten zu einem zuvor festgelegten Stichtag bestätigen lassen.
Zinsbestätigung
Bei einer Zinsbestätigung können Sie sich die Zinsen aller ausgewählten Konten zu einem zuvor festgelegten Kalenderjahr bestätigen lassen.
Bestätigung der Bankverbindung
Mit der Bestätigung der Bankverbindung können Sie bei Bedarf die Existenz eines Kontos gegenüber Dritten nachweisen.
Auch bei Nutzung der Fernwartungs-Software ist Ihre Beraterin oder Ihr Berater zur Einhaltung des Daten- und Bankgeheimnisses verpflichtet. Die Daten werden ausschließlich zum Zweck der Fernwartung erhoben und anschließend gelöscht.
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