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TeamViewer - Nutzungsbedingungen

 

Die Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg nutzt die Software TeamViewer für Fernwartungs­operationen im Support des Online-Bankings, insbesondere bei der Webanwendung Online-Banking Business und der Online-Banking Software SFirm (gemeinsam nachstehend – Anwendung – genannt).

Mit dem Programm TeamViewer wird eine Verbindung zwischen dem Kundensystem und dem Computer des Sparkassen­mitarbeitenden hergestellt. Der Beratende hat dadurch die Möglichkeit, dem Kunden bei Problemen mit seiner PC-Anwendung zu helfen und mögliche Fehler zu beheben.

Dem Aufbau einer TeamViewer-Verbindung im Rahmen des telefonischen Supports der Webanwendung Online-Banking Business geht immer die untenstehende Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Sparkasse voraus. Wird die Fernwartung im Zusammenhang mit der Online-Banking-Software SFirm gestartet, finden die Regelungen des separat geschlossenen Nutzungs- und Wartungsvertrag Anwendung. Die Sparkasse wird den Kunden nicht außerhalb des Supports auffordern, eine TeamViewer-Verbindung aufzubauen.

Das Programm TeamViewer bietet die Möglichkeit, dass der Sparkassen­mitarbeitende den Bildschirminhalt des Kunden-PCs angezeigt bekommt. Auf Wunsch kann der Kunden dem Sparkassen­mitarbeiter die Berechtigung erteilen, direkt auf seinen PC zuzugreifen (Fernsteuerung). Der Kunde kann die Verbindung jederzeit durch Anklicken des Schließen-Symbols „X“ im TeamViewer-Panel auf seinem Bildschirm beenden.Nach dem Programmstart wird der Kunde aufgefordert, dem Sparkassen­mitarbeitenden telefonisch eine Partner-ID und ein Kennwort mitzuteilen, die beim Programmstart erzeugt werden. Durch die Partner-ID und das Kennwort wird sichergestellt, dass sich der Kunden-PC mit dem richtigen PC des zuständigen Beraters in Verbindung setzt. Sämtliche übertragenen Daten werden verschlüsselt.

Wichtiger Hinweis: Starten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nur dann eine TeamViewer-Verbindung, wenn der Verbindungsaufbau im Rahmen des telefonischen Supports der Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg vereinbart wurde und Sie sich über die Identität des Sparkassen­mitarbeiters vergewissert haben.

Bevor Sie das TeamViewer Programm herunterladen und starten, lesen und akzeptieren Sie bitte unsere Fernwartungs­vereinbarung.

1. Gegenstand der Fernwartungsvereinbarung

Gegenstand dieser Vereinbarung sind Fernwartungs­­leistungen bezogen auf die Online-Banking Produkte der Sparkasse auf den EDV-Anlagen des Kunden in der/in den zum Zeitpunkt der Fernwartung vorgefundenen Konfiguration(en). Hierzu wird die Software TeamViewer in der aktuellen Version von der Sparkasse zur Verfügung gestellt (Download). Die Fernwartungs­leistungen beschränken sich ausschließlich auf die aktuelle Programmversion. Die Wartung von Fremdsoftware und Computerhardware ist nicht Gegenstand der Vereinbarung.

2. Leistungen

Fernwartungsarbeiten finden nur zu den bekannt­gegebenen Hotline-Zeiten der Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg statt und nur für die Dauer des vom Kunden initiierten Verbindungsaufbaus. Folgende Leistungen sind Bestandteil des Fernwartungs­services:

  • Einweisung in die Webanwendung Online-Banking Business
  • Unterstützung und Hilfeleistung bei der Installation der Software SFirm
  • Unterstützung bei Problemen in den Anwendungen
  • Analyse von Fehlersituationen und Ablaufstörungen der Anwendungen
  • Suche nach möglichen technischen Fehlerursachen in den Anwendungen

3. Pflichten des Kunden

Der Kunde hat stets die aktuelle lizenzierte Version der vertrags­gegenständlichen Software zu nutzen. Zur Fehleranalyse durch die Sparkasse hat der Kunde den Fehler möglichst genau zu beschreiben. Der Kunde trägt selbst die Verantwortung für die aktuelle Datensicherung in geeigneter Form, die auch eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wieder­herstellung der Daten gewährleistet. Der Kunde hält sich bei der Feststellung, Eingrenzung und Beseitigung von Fehlern an die Empfehlungen der Sparkasse. Der Kunde hat seine EDV-Systeme und Datenbestände durch geeignete organisatorische und technische Vorkehrungen wie z. B. Passwortschutz, Firewallsysteme und Virenscanner hinreichend zu schützen. Gelangt der Sparkassen­mitarbeitende im Verlauf der Fernwartung in Kenntnis sicherheits­relevanter Passwörter, wird der Kunde diese unmittelbar nach Abschluss der Fernwartung ändern.

4. Urheberrechte und sonstige Schutzrechte

Gegenstand der Vereinbarung ist die Fernwartung der vertrags­gegenständlichen Software. Bestehende Urheber­rechte und sonstige Schutzrechte an der vertrags­gegenständlichen Software werden durch die Fernwartung nicht berührt. Die bisherigen Regelungen, Urheberschaften und sonstige Schutzrechte bleiben weiter bestehen.

5. Gewährleistung/Haftung

Für die Software SFirm gelten die Regelungen des separat abgeschlossenen Nutzungs- und Wartungsvertrags. Im Übrigen übernimmt die Sparkasse keinerlei Gewährleistung für die auf dem Computer des Kunden installierten Programme, sowie deren Schutz­einrichtungen (Virenscanner oder Firewall). Der Kunde ist ausschließlich für seine Daten­sicherung verantwortlich. Trotz größter Sorgfalt übernimmt die Sparkasse keine Haftung für von ihr nicht verursachte Störungen oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Fernwartung entstehen können, auch wenn sie in zeitlicher Nähe zum geleisteten Support stehen.

6. Datenschutz und Geheimhaltung

Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Verarbeitung und Nutzung von personen­bezogenen Daten auf seinen EDV-Anlagen unter Beachtung der jeweils gültigen Daten­schutz­vorschriften erfolgt und auch den für den Kunden ggf. besonders geltenden Daten­schutz­vorschriften Rechnung trägt. Der Kunde trägt die Verantwortung für die datenschutz­rechtliche Zulässigkeit der Fernwartung durch die Sparkasse. Nur wenn die Zulässigkeit der Fernwartung offensichtlich nicht gegeben ist, wird die Sparkasse den Kunden darauf hinweisen. Die Sparkasse hat die von ihr mit der Fernwartung betrauten Sparkassen­mitarbeitenden zur Einhaltung von Datenschutz und Geheimhaltung verpflichtet und schriftlich über die Konsequenzen eines Daten- und Geheimnismissbrauchs belehrt. Die Sparkasse ist verpflichtet, personenbezogene Daten, die sie bei der Wartungs­maßnahme erhalten hat, unverzüglich zu löschen, sobald diese Daten für die Wartungs­maßnahme nicht mehr benötigt werden. Die Sparkasse wird sämtliche ihr auf Grund der Durchführung der Vereinbarung bekannt gewordenen betrieblichen Abläufe, sonstigen Betriebs- und Geschäfts­geheimnisse und Zugangs­daten des Kunden streng vertraulich behandeln. Der Sparkasse ist untersagt, Kenntnisse oder Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Fernwartung beim oder vom Kunden erhält, in irgendeiner Weise für sich selbst oder für Dritte zu verarbeiten und/oder zu nutzen.

7. Sonstige Vereinbarungen

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ergänzend die Allgemeinen Geschäfts­bedingungen der Sparkasse (AGBSp) Vertrags­bestandteil sind. Die AGBSp liegen in den Kassenräumen der Sparkasse zur Einsicht­nahme aus und werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt oder können auf der Homepage eingesehen werden. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Sitz der Sparkasse.

Eine Fernwartung ist ohne das Akzeptieren der vor­stehenden Nutzungs­bedingungen nicht möglich.

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