Im Jahr 2023 können Sie 96 Prozent der jährlichen Beitragssumme von maximal 26.528,00 Euro (Ledige) beziehungsweise 53.056,00 Euro (Verheiratete) steuermindernd absetzen. Bis ins Jahr 2025 erhöht sich dieser Prozentsatz auf 100 Prozent. Die aus dieser Altersvorsorge erzielten Alterseinkünfte unterliegen der gleichen Besteuerung wie gesetzliche Rentenzahlungen.
*Gegebenenfalls müssen die Aufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit berücksichtigt werden.
Auch bei Nutzung der Fernwartungs-Software ist Ihr Berater zur Einhaltung des Daten- und Bankgeheimnisses verpflichtet. Die Daten werden ausschließlich zum Zweck der Fernwartung erhoben und anschließend gelöscht. Die Sitzung wird zu Beweiszwecken aufgezeichnet.