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Einzahlungen von mehr als 10.000 Euro

Dafür wird ein Herkunftsnachweis benötigt

Seit dem 8. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Her­kunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag. Bei Einzahlungen von mehr als 10.000 Euro müssen wir Sie daher bitten, einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vor­zulegen.

Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin insbesondere sein:

  • ein aktueller Kontoauszug bzgl. Ihres Kontos bei einer anderen Bank oder Sparkasse, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
  • Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank oder Sparkasse
  • Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
  • Verkaufs- und Rechnungsbelege (z. B. Belege zum Autoverkauf, Goldverkauf)
  • Quittungen bezüglich getätigter Sortengeschäfte
  • letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen
  • Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen

Nehmen Sie bitte binnen 14 Tagen nach der Bareinzahlung ganz einfach Kontakt zu Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater auf (persönlich oder per E-Mail), um das weitere Vorgehen abzustimmen.

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