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Kontopfändung

Was bedeutet das für Ihre Finanzen?

Kontopfändung

Was bedeutet das für Ihre Finanzen?

Die wichtigsten Fragen haben wir für Sie beantwortet – Alle Services zur Kontopfändung finden Sie hier

Übersicht

Kontopfändung

Eine Kontopfändung droht schnell, wenn Forderungen nicht rechtzeitig gezahlt werden.

Der Gläubiger versucht mit einer solchen Zwangsvollstreckungsmaßnahme, seine offenen Beträge einzutreiben. Dies führt zu einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung, die das betroffene Konto sperrt.

Folgen einer Kontopfändung

Wenn gegen Sie eine Kontopfändung durchgesetzt wird, hat dies Auswirkungen auf Ihr Konto und Ihre Zahlungsvorgänge:

  • Das Guthaben auf Ihrem Konto wird bis zur Höhe der Pfändung gesperrt.
  • Dabei wird das gesamte Girokontoguthaben berücksichtigt und gesperrt. Ein automatischer Schutz Ihres Existenzminimums, einschließlich möglicher Sozialleistungen, existiert nicht.
  • Auszahlungen sind nur noch möglich, wenn Ihr Girokonto mehr Guthaben als der gepfändete Betrag ausweist. Dies gilt auch für Daueraufträge und Lastschriften. Auch der Einsatz Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte) im Zahlungsverkehr ist nicht mehr möglich.

Pfändung bezahlen

Eine Entsperrung des Kontos ist ausschließlich durch sofortige Bezahlung des Pfändungsbetrages möglich.

Pfändungsschutzkonto anlegen

Durch ein Pfändungsschutzkonto kann trotz laufender Pfändung monatlich über einen gesetzlich festgelegten Freibetrag verfügt werden.

Pfändung bezahlen

Pfändung bezahlen

Voraussetzung für die Bezahlung der Pfändung ist ein Girokonto der Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg mit ausreichend Deckung. Sie können Ihre Pfändung in Teilen oder vollständig bezahlen.

Pfändungsschutzkonto

Pfändungsschutzkonto

Um sicherzustellen, dass Miete, Strom und Lebensmittel auch bei einer Pfändung beglichen werden können, kann ein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt werden. Selbst bei einer bestehenden Pfändung steht dann monatlich ein gesetzlich definierter Freibetrag zur Verfügung.

Innerhalb dieses Freibetrags kann das Girokonto wie gewohnt genutzt werden und es ist nicht notwendig, den Betrag unmittelbar nach dem Geldeingang abzuheben. Solange der Freibetrag nicht ausgeschöpft ist, werden Transaktionen wie Lastschriften, Überweisungen und Daueraufträge ausgeführt.

Voraussetzungen für ein Pfändungsschutzkonto

Jeder Girokontoinhaber hat grundsätzlich das Recht, sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie sind keine juristische Person.
  • Das Girokonto lautet auf eine Einzelperson (keine Gemeinschaftskonten).
  • Sie sind der Kontoinhaber des Kontos.
  • Sie besitzen noch kein Pfändungsschutzkonto bei uns oder einem anderen Kreditinstitut. 
FAQ

FAQ

Was ist eine Kontopfändung?

Eine Kontopfändung ist eine Maßnahme zur Zwangsvollstreckung, mit der ein Gläubiger versucht, die ihm geschuldeten Beträge zu erhalten. Über einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung wird eine Sperrung des betroffenen Kontos erwirkt und das Kontoguthaben gepfändet. Mit dem Guthaben des Kontos wird die ausstehende Schuld beglichen.

Wie kann es zu einer Pfändung kommen?

Wenn eine ausstehende Forderung nicht beglichen wird, hat der Gläubiger die Möglichkeit, eine Pfändung des Girokontos zu initiieren. Über einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung wird eine Sperrung des betroffenen Kontos erwirkt und das Kontoguthaben gepfändet.

Welche Lösungsalternativen haben Sie?

Sie haben zwei Möglichkeiten:

  1. Pfändung bezahlen: Wenn möglich, bezahlen Sie den offenen Pfändungsbetrag sofort. Dadurch werden alle Konten entsperrt.
  2. Pfändungsschutzkonto: Wandeln Sie Ihr bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto um. Nur so kann im Falle einer laufenden Kontopfändung trotzdem über einen gesetzlich festgelegten Betrag verfügt werden.
Wie kann ich eine Pfändung bezahlen?

Voraussetzung für die Bezahlung der Pfändung ist ein Girokonto bei uns mit ausreichender Deckung. Sie können Ihre Pfändung in Teilen oder vollständig bezahlen.

Was ist ein Pfändungsschutzkonto?

Trotz laufender Pfändung kann mit einem "Pfändungsschutzkonto" (P-Konto) monatlich über einen gesetzlich festgelegten Betrag zur Existenzsicherung verfügt werden. Das P-Konto schütz den monatlichen Betrag fortwährend: Man muss den Freibetrag also nicht direkt nach dem Geldeingang abheben, sondern kann das Girokonto normal weiter nutzen. Auch Lastschriften, Überweisungen und Daueraufträge werden, sofern der Freibetrag noch nicht überschritten ist, ausgeführt.

Schützt ein Pfändungsschutzkonto vor Pfändungen?

Nein, ein Pfändungsschutzkonto schützt nicht vor einer Pfändung. Geschützt ist ein gesetzlicher Freibetrag zu Ihrer Existenzsicherung,  über den Sie trotz einer laufenden Pfändung verfügen können.

Wer darf ein Pfändungsschutzkonto haben?

Grundsätzlich kann jedes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden.

Die Umwandlung ist möglich, wenn...

  • ...Sie keine juristische Person sind.
  • ...es sich bei Ihrem Konto um ein Einzelkonto handelt.
  • ...Sie selbst der Kontoinhaber des betroffenen Kontos sind.
  • ...Sie bisher noch kein P-Konto (auch nicht bei anderen Kreditinstituten) besitzen.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die Konto-Umwandlung nur einmalig notwendig ist und nicht bei weiteren Pfändungen erneut erfolgen muss. Wenn Sie bereits zuvor einen Antrag auf Konto-Umwandlung eingereicht haben, tritt der Schutz des Freibetrags automatisch in Kraft, sobald eine neue Pfändung zugestellt wird.

Bis wann kann die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto vorgenommen werden?

Aber eine Umwandlung ist auch noch möglich, wenn bereits eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme eingeleitet wurde.

Geschieht dies innerhalb von einem Monat ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses oder einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung an uns, dann gilt die Schutzwirkung des P-Kontos ab dem Zustellungsdatum. Das bedeutet, dass Sie sich den gesetzlichen Freibetrag auch bis zu einem Monat nach Eingang der Pfändung sichern können.

Was passiert bei Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto mit bestehenden Krediten?

Wenn keine Pfändungen bestehen, beeinflusst die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto bestehende Kredite grundsätzlich nicht. Bei der Umwandlung muss jedoch ein Dispositionskredit gelöscht werden.

Wie hoch ist der gesetzliche Freibetrag?

Der gesetzlich festgelegte Pfändungsfreibetrag beträgt aktuell 1.410,00 € pro Monat. Eine Erhöhung ist grundsätzlich möglich (z. B. bei minderjährigen Kindern im Haushalt). Der erhöhte Freibetrag muss über das Formular "Bescheinigung nach §903 Abs. 1 ZPO" bei uns nachgewiesen werden.

Ist eine Erhöhung des Grundfreibetrages möglich?

Über den automatisch bestehenden Grundfreibetrag hinaus kann sich der Pfändungsfreibetrag für das P-Konto je nach Lebenssituation des Kontoinhabers um weitere Freibeträge erhöhen. Um uns diesen erhöhten Freibetrag nachzuweisen, reichen Sie bitte den Vordruck „Bescheinigung nach §903 Abs. 1 ZPO” ausgefüllt und durch eine geeignete Stelle unterschrieben bei uns ein.

Wer stellt die Bescheinigung auf einen erhöhten Freibetrag aus?

Der Nachweis des Anrechts auf einen erhöhten Freibetrag kann durch den Arbeitgeber, Jobcenter, Rechtsanwälte, Steuerberater und anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen ausgestellt werden.

Wie erfahre ich meinen verfügbaren Betrag?

Der verfügbare Betrag ist der Teil des Grundfreibetrages, der noch nicht ausgeschöpft ist. Den aktuellen Stand finden Sie im Online-Banking unter Kontodetails bzw. auf Ihrem Kontoauszug.

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