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Unsere BLZ & BIC
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Mo. bis Fr. 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Überblick

Aus Freude am Sparen

  • Zusätzliche Altersvorsorge
  • Staatliche Zulagen versüßen Ihnen das Sparen
  • Ihre Beiträge gelten beim Finanzamt als Sonderausgaben
  • Sie können zwischen verschiedenen Sparvarianten wählen
  • Auf Wunsch nutzen Sie die Riester-Förderung einfach für Ihre Immobilie
  • „Riestern“ macht besonders viel Freude, wenn Sie Kinder haben
  • Ihr Riester-Vertrag ist Hartz-IV-sicher, bleibt bei Arbeitslosigkeit unberührt

    Vorteile

    • Ihre Beiträge gelten beim Finanzamt als Sonderausgaben
    • „Riestern“ macht besonders viel Freude, wenn Sie Kinder haben
    • Auf Wunsch nutzen Sie die Riester-Förderung für Ihre Immobilie
    • Ihr Riester-Vertrag ist Hartz-IV-sicher und bleibt bei Arbeitslosigkeit unberührt

    Tipp Ihrer Sparkasse

    Extra-Geld vom Arbeit­geber gibt es mit den vermögens­wirksamen Leistungen (vL). Die Höhe der vL ist vom Arbeit­geber abhängig, einen gesetzlichen Anspruch gibt es jedoch nicht.

    Bis zu 51 Prozent

    So viel staatliche Riester-Förderung ist möglich – in Einzel­fällen sogar mehr.

     

    30 Prozent vorab

    So viel Kapital können Sie sich gleich zu Renten­beginn auszahlen lassen.

     

    Bis zu 300 Euro

    So viel Zulage pro Jahr und Kind ist möglich. Hinzu kommt Ihre persönliche Zulage.

     

    Sie haben die Wahl

    Schauen Sie in aller Ruhe, welche Sparvariante am besten zu Ihnen passt. Mit „Wohn-Riester“ ist Ihr Handlungs­spielraum noch größer: Zum Beispiel können Sie die staatlichen Zuschüsse nutzen, um Ihre Bau­finanzierung schneller zu tilgen. Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten.

    Details

    Ganz nach Ihrem Geschmack

    Sie nutzen die RiesterRente zum Vermögensaufbau, um sich eine lebenslange Zusatzrente zu sichern. Oder Sie finanzieren mit der staatlichen Förderung Ihr eigenes Zuhause – eine Altersvorsorge, von der Sie heute schon etwas haben. Hier die Varianten im Überblick:

    Details

    Riester-Sparplan

    Die schlanke und kostenfreie Variante mit variablen Zinsen.

     

    Riestern mit Fonds

    Mit den Chancen der Kapitalmärkte und über­schaubarem Risiko: Die Kapital­garantie schützt vor Verlusten.

    Riester-Bausparen

    Stärkt Ihre Eigen­kapital­quote und sichert Ihnen den Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen.

    Riester-Darlehen

    Nutzen Sie die staatliche Förderung, um Ihre Finanzierung schneller zu tilgen.

    Gut beraten

    Gemeinsam mit Ihrem Berater finden Sie die Variante, die am besten zu Ihrem Lebensentwurf passt. Vereinbaren Sie gleich einen Termin.

    Fragen und Antworten

    Welche Anlageformen sind förderungsfähig?

    Grundsätzlich sind alle Anlageformen förderfähig, die ein Riester-Zertifikat haben. Die Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg bietet Ihnen folgende Möglichkeiten an:

    Riestern für Chancenorientierte

     
    Riestern mit FondsSie profitieren von den Chancen der Kapitalmärkte und haben das Risiko im Blick. Die Kapitalgarantie schützt Sie dabei vor Verlusten.
      

    Riestern für alle mit Wohneigentumswunsch

     

     

     

    Riester-BausparenStärkt Ihre Eigenkapitalquote und sichert Ihnen den Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen.
    Riester-DarlehenNutzt die staatliche Förderung, um Ihre Baufinanzierung schneller zu tilgen.
      

    Riestern für Sicherheitsorientierte  

     
    VGH BasisRenteFür eine garantierte lebenslange Rente.
    Wer bekommt die Riester-Förderung?

    Förderfähig sind alle beitragspflichtigen Personen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen:

    • Arbeitnehmer
    • Richter
    • Zeit- und Berufssoldaten
    • Beamte
    • Auszubildene
    • Landwirte, die im Sicherungssystem der Landwirte pflichtversichert sind
    • Wehr- und Zivildienstleistende
    • Bundesfreiwilligendienstleistende
    • Bezieher von Arbeitslosengeld
    • Eltern im gesetzlichen Erziehungsurlaub
    • Ehegatten von förderfähigen Personen
    • Beschäftigte im öffentlichen Dienst
    • Selbstständige, die pflichtversichert sind
    • Bezieher von Krankengeld
    • Geringfügig Beschäftigte, die eigene Pflichtbeiträge zahlen
    • Bezieher von Erwerbsunfähigkeits- bzw. Erwerbsminderungsrente
    Wann habe ich keinen Anspruch auf Riester-Förderung?

    Sie haben keinen Anspruch auf Riester-Förderung, wenn Sie keine Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung leisten.
    Dazu zählen:

    • Nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige
    • Geringfügig Beschäftigte, die nicht auf ihre Versicherungsfreiheit verzichtet haben
    • Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
    • Pflichtversicherte berufsständischer Versorgungseinrichtungen, wie zum Beispiel Ärzte, Apotheker, Tierärzte, Architekten, Rechtsanwälte, Notare, Steuerprüfer oder Wirtschaftsprüfer
    • Studenten, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
    • Sozialhilfebezieher
    Wie hoch sind die Sparbeiträge?

    Um die maximale staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie mindestens 4% Ihres Bruttogehaltes des Vorjahres in Ihren Riester-Vertrag einzahlen. Erreichen Sie die Sparleistung nicht, werden Ihre Zulagen anteilig gekürzt.   

    Werden die Zulagen auf meine Sparleistungen angerechnet?

    Ja, die zu erwartenden Zulagen werden auf Ihre jährliche Sparleistung angerechnet.

    Wie kann ich die Zulagen beantragen?

    Um nicht jedes Jahr wieder die Zulagen für Ihren Riester-Vertrag zu beantragen, können Sie einen Antrag auf Dauerzulage stellen. Dadurch wird jedes Jahr automatisch die Förderung beantragt. Das heißt für Sie:
    Einmal beantragt, müssen Sie den Antrag nur noch ändern, wenn Sie zum Beispiel eine Gehaltserhöhung bekommen, sich Ihr Familienstand ändert oder Sie Nachwuchs bekommen bzw. die Kinderzulage wegfällt.

    Fragen Sie dazu unsere Kundenbetreuer.

    Kann ich meine Sparleistungen steuerlich geltend machen?

    Sie können Ihre Sparleistungen jährlich als Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Derzeit ist es möglich, bis zu 2.100 Euro an Einzahlungen steuerlich anzusetzen.

    Was passiert mit den Zulagen, wenn der Versicherte verstirbt?

    Wenn der Versicherte vor Rentenbeginn verstirbt, wird das Kapital abzüglich der staatlichen Förderungen an den Begünstigten ausgezahlt. Wird das Kapital auf den Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen, bleiben die Förderungen erhalten.

    Verstirbt der Versicherte während der Auszahlungsphase und innerhalb der Garantiezeit, erhält der Begünstigte die Rentenzahlung. Die staatliche Förderung muss allerdings anteilig zurückgezahlt werden. Wird das Kapital wieder auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen, bleiben auch in diesem Fall die Förderungen erhalten.

    Sind die Rentenzahlungen aus meiner RiesterRente steuerpflichtig?

    In der Auszahlungsphase ist die RiesterRente voll steuerpflichtig.

    Kann ich mir das angesparte Kapital auch in einer Summe auszahlen lassen?

    Nein. Zu Beginn der Auszahlungsphase haben Sie die Möglichkeit, sich 30% Ihres Kapitals auszahlen zu lassen. Den restlichen Betrag erhalten Sie in einer monatlichen Rente. Lediglich bei einem Bausparvertrag mit Riesterförderung können Sie auch das gesamte Kapital entnehmen, wenn Sie sich dafür ein Eigenheim kaufen.

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