Schauen Sie in aller Ruhe, welche Sparvariante am besten zu Ihnen passt. Mit „Wohn-Riester“ ist Ihr Handlungsspielraum noch größer: Zum Beispiel können Sie die staatlichen Zuschüsse nutzen, um Ihre Baufinanzierung schneller zu tilgen. Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten.
Sie nutzen die RiesterRente zum Vermögensaufbau, um sich eine lebenslange Zusatzrente zu sichern. Oder Sie finanzieren mit der staatlichen Förderung Ihr eigenes Zuhause – eine Altersvorsorge, von der Sie heute schon etwas haben. Hier die Varianten im Überblick:
Gemeinsam mit Ihrem Berater finden Sie die Variante, die am besten zu Ihrem Lebensentwurf passt. Vereinbaren Sie gleich einen Termin.
Grundsätzlich sind alle Anlageformen förderfähig, die ein Riester-Zertifikat haben. Die Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg bietet Ihnen folgende Möglichkeiten an:
Riestern für Chancenorientierte
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Riestern mit Fonds | Sie profitieren von den Chancen der Kapitalmärkte und haben das Risiko im Blick. Die Kapitalgarantie schützt Sie dabei vor Verlusten. |
Riestern für alle mit Wohneigentumswunsch
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Riester-Bausparen | Stärkt Ihre Eigenkapitalquote und sichert Ihnen den Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen. |
Riester-Darlehen | Nutzt die staatliche Förderung, um Ihre Baufinanzierung schneller zu tilgen. |
Riestern für Sicherheitsorientierte |
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VGH BasisRente | Für eine garantierte lebenslange Rente. |
Förderfähig sind alle beitragspflichtigen Personen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen:
Sie haben keinen Anspruch auf Riester-Förderung, wenn Sie keine Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung leisten.
Dazu zählen:
Um die maximale staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie mindestens 4% Ihres Bruttogehaltes des Vorjahres in Ihren Riester-Vertrag einzahlen. Erreichen Sie die Sparleistung nicht, werden Ihre Zulagen anteilig gekürzt.
Ja, die zu erwartenden Zulagen werden auf Ihre jährliche Sparleistung angerechnet.
Um nicht jedes Jahr wieder die Zulagen für Ihren Riester-Vertrag zu beantragen, können Sie einen Antrag auf Dauerzulage stellen. Dadurch wird jedes Jahr automatisch die Förderung beantragt. Das heißt für Sie:
Einmal beantragt, müssen Sie den Antrag nur noch ändern, wenn Sie zum Beispiel eine Gehaltserhöhung bekommen, sich Ihr Familienstand ändert oder Sie Nachwuchs bekommen bzw. die Kinderzulage wegfällt.
Fragen Sie dazu unsere Kundenbetreuer.
Sie können Ihre Sparleistungen jährlich als Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Derzeit ist es möglich, bis zu 2.100 Euro an Einzahlungen steuerlich anzusetzen.
Wenn der Versicherte vor Rentenbeginn verstirbt, wird das Kapital abzüglich der staatlichen Förderungen an den Begünstigten ausgezahlt. Wird das Kapital auf den Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen, bleiben die Förderungen erhalten.
Verstirbt der Versicherte während der Auszahlungsphase und innerhalb der Garantiezeit, erhält der Begünstigte die Rentenzahlung. Die staatliche Förderung muss allerdings anteilig zurückgezahlt werden. Wird das Kapital wieder auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen, bleiben auch in diesem Fall die Förderungen erhalten.
In der Auszahlungsphase ist die RiesterRente voll steuerpflichtig.
Nein. Zu Beginn der Auszahlungsphase haben Sie die Möglichkeit, sich 30% Ihres Kapitals auszahlen zu lassen. Den restlichen Betrag erhalten Sie in einer monatlichen Rente. Lediglich bei einem Bausparvertrag mit Riesterförderung können Sie auch das gesamte Kapital entnehmen, wenn Sie sich dafür ein Eigenheim kaufen.
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